Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 24.11.1983

Rechtsprechung
   BGH, 13.10.1983 - VII ZB 7/83   

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https://dejure.org/1983,2240
BGH, 13.10.1983 - VII ZB 7/83 (https://dejure.org/1983,2240)
BGH, Entscheidung vom 13.10.1983 - VII ZB 7/83 (https://dejure.org/1983,2240)
BGH, Entscheidung vom 13. Oktober 1983 - VII ZB 7/83 (https://dejure.org/1983,2240)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde im Verfahren nach dem WEG (Wohnungseigentumsgesetz) ohne Rücksicht auf die Beschwerdesumme - Anwendbarkeit der Überleitungsvorschriften des Gesetzes zur Erhöhung von Wertgrenzen in der Gerichtsbarkeit - Anfechtbarkeit eines ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Rechtsmittel - Anwendung der Vorschrift - Maßgebender Zeitpunkt - Wertgrenzennovelle - Zustellung

Papierfundstellen

  • WM 1983, 1412
  • Rpfleger 1984, 62
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 24.03.1983 - VII ZB 28/82

    Zur Tragung der Gemeinschaftskosten nach Veräußerung des Wohnungseigentums

    Auszug aus BGH, 13.10.1983 - VII ZB 7/83
    Die Beurteilung des vorlegenden Gerichts, es könne über die sofortige weitere Beschwerde nicht ohne eine Stellungnahme zu der von ihm herausgestellten Rechtsfrage entscheiden, ist für den Senat, soweit die Zulässigkeit der Vorlage in Frage steht, bindend (BGHZ 75, 375, 377 m.w.N.; 78, 145, 147; 82, 261, 263; 87, 138, 140).
  • BGH, 21.05.1970 - VII ZB 3/70

    Bestandskraft von Mehrheitsbeschlüssen der Eigentümerversammlung;

    Auszug aus BGH, 13.10.1983 - VII ZB 7/83
    Gemäß § 23 Abs. 4 WEG ist er daher auch für sie verbindlich, es sei denn, daß er gegen eine Rechtsvorschrift verstößt, auf deren Einhaltung nicht wirksam verzichtet werden kann (vgl. hierzu BGHZ 54, 65, 69).
  • BGH, 17.12.1981 - VII ZB 8/81

    Polizeiliche Vorführung als Freiheitsbeschränkung

    Auszug aus BGH, 13.10.1983 - VII ZB 7/83
    Die Beurteilung des vorlegenden Gerichts, es könne über die sofortige weitere Beschwerde nicht ohne eine Stellungnahme zu der von ihm herausgestellten Rechtsfrage entscheiden, ist für den Senat, soweit die Zulässigkeit der Vorlage in Frage steht, bindend (BGHZ 75, 375, 377 m.w.N.; 78, 145, 147; 82, 261, 263; 87, 138, 140).
  • BGH, 06.12.1979 - VII ZB 11/79

    Abschiebungshaft

    Auszug aus BGH, 13.10.1983 - VII ZB 7/83
    Die Beurteilung des vorlegenden Gerichts, es könne über die sofortige weitere Beschwerde nicht ohne eine Stellungnahme zu der von ihm herausgestellten Rechtsfrage entscheiden, ist für den Senat, soweit die Zulässigkeit der Vorlage in Frage steht, bindend (BGHZ 75, 375, 377 m.w.N.; 78, 145, 147; 82, 261, 263; 87, 138, 140).
  • BGH, 25.09.1980 - VII ZB 5/80

    Abschiebungshaft und Asylantrag

    Auszug aus BGH, 13.10.1983 - VII ZB 7/83
    Die Beurteilung des vorlegenden Gerichts, es könne über die sofortige weitere Beschwerde nicht ohne eine Stellungnahme zu der von ihm herausgestellten Rechtsfrage entscheiden, ist für den Senat, soweit die Zulässigkeit der Vorlage in Frage steht, bindend (BGHZ 75, 375, 377 m.w.N.; 78, 145, 147; 82, 261, 263; 87, 138, 140).
  • BayObLG, 19.03.1973 - BReg. 2 Z 5/73

    Wohnungseigentümer; Eigentumswohnung; Sondereigentum; Teilungserklärung;

    Auszug aus BGH, 13.10.1983 - VII ZB 7/83
    Allerdings wird die Auffassung vertreten, ein Beschluß sei dann ohne vorherige Anfechtung nichtig, wenn er in den Wesensgehalt des Sondereigentums eingreife, weil dieses nicht der gemeinschaftlichen Verwaltung unterliege und somit nicht der Regelung durch Mehrheitsbeschluß zugänglich sei (vgl. BayObLG Rpfleger 1979, 446; BayObLGZ 1973, 78, 83; Weitnauer, WEG, 6. Aufl., § 23 Rdn. 5 a).
  • BGH, 05.02.1954 - IV ZB 3/54

    Fürsorgeerziehung

    Auszug aus BGH, 13.10.1983 - VII ZB 7/83
    Mit dem Zeitpunkt des ersten Hinausgehens wird die Entscheidung als bestehend angesehen, auch wenn sie noch nicht allen Beteiligten bekannt gemacht worden ist (herrschende Meinung, vgl. Kammergericht OLGZ 1977, 129, 131; OLG Frankfurt OLGZ 1974, 303, 304; Keidel/Kuntze/Winkler, FG, 11. Aufl., § 19 Rdn. 75; Jansen, FGG, 2. Aufl., § 19 Rdn. 33; Schlegelberger, FGG, 7. Aufl., Rdn. 15 f; vgl. auch BGHZ 12, 248, 252).
  • KG, 12.11.1976 - 1 W 3751/76
    Auszug aus BGH, 13.10.1983 - VII ZB 7/83
    Mit dem Zeitpunkt des ersten Hinausgehens wird die Entscheidung als bestehend angesehen, auch wenn sie noch nicht allen Beteiligten bekannt gemacht worden ist (herrschende Meinung, vgl. Kammergericht OLGZ 1977, 129, 131; OLG Frankfurt OLGZ 1974, 303, 304; Keidel/Kuntze/Winkler, FG, 11. Aufl., § 19 Rdn. 75; Jansen, FGG, 2. Aufl., § 19 Rdn. 33; Schlegelberger, FGG, 7. Aufl., Rdn. 15 f; vgl. auch BGHZ 12, 248, 252).
  • BGH, 16.09.1994 - V ZB 2/93

    Rechtsschutzbedürfnis für Anfechtung eines Beschlusses der Wohnungseigentümer;

    a) Nach der Rechtsprechung des VII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes ist ein Beschluß der Wohnungseigentümer, der in der Frist des § 23 Abs. 4 Satz 2 WEG nicht angefochten worden ist, für die überstimmte Minderheit auch dann verbindlich, wenn Einstimmigkeit - also eine Vereinbarung - notwendig gewesen wäre (BGHZ 54, 65, 69; 74, 258, 267; Urt. v. 25. September 1980, VII ZR 276/79, NJW 1981, 282; Beschl. v. 13. Oktober 1983, VII ZB 7/83, WM 1983, 1412; vgl. auch Urt. des IX. Zivilsenats v. 10. März 1994, IX ZR 98/93, NJW 1994, 1866, 1868).
  • OLG Naumburg, 11.08.1997 - 10 Wx 23/97

    Eigentumsanteil aus Erbengemeinschaft an Grundstück; Bevollmächtigte Erblasserin

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  • LG Köln, 21.01.1994 - 11 T 278/93

    Keine Erfüllung durch Zahlung auf das Konto eines von mehreren

    a) Nach der Rechtsprechung des VII. Zivilsenats des BGH ist ein Beschluß der Wohnungseigentümer, der in der Frist des § 23 Abs. 4 S. 2 WEG nicht angefochten worden ist, für die überstimmte Minderheit auch dann verbindlich, wenn Einstimmigkeit - also eine Vereinbarung - notwendig gewesen wäre ( BGHZ 54, 65, 69; 74, 258, 267; BGH NJW 1981, 282 ; WM 1983, 1412; NJW 1994, 1866, 1868).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 24.11.1983 - BReg. 2 Z 116/82   

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https://dejure.org/1983,4662
BayObLG, 24.11.1983 - BReg. 2 Z 116/82 (https://dejure.org/1983,4662)
BayObLG, Entscheidung vom 24.11.1983 - BReg. 2 Z 116/82 (https://dejure.org/1983,4662)
BayObLG, Entscheidung vom 24. November 1983 - BReg. 2 Z 116/82 (https://dejure.org/1983,4662)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1984, 317
  • Rpfleger 1984, 62
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 12.07.1984 - VII ZB 1/84

    Ablehnung der vom Verwalter erstellten Abrechnungsgrundlagen durch die

    Daraus allein läßt sich jedoch - entgegen einer teilweise vertretenen Auffassung (vgl. BayObLGZ 1979, 56, 58; 1979, 152, 154; OLG Karlsruhe, Die Justiz 1977, 310, 311; vgl. auch BayObLG Rpfleger 1984, 62) - die Befugnis des einzelnen Wohnungseigentümers nicht entnehmen, Hausgeldansprüche selbständig geltend zu machen.
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